Welche Corona-Hilfe gibt es für Ihr Unternehmen?
Die Ankündigungen von Corona-Hilfsprogrammen überschlagen sich. Doch was eignet sich für wen? Hier eine kurze Übersicht...
Soloselbständige und kleine Unternehmen:
- außerordentliche Wirtschaftshilfe für von Schließungen im Lockdown betroffene Unternehmen (geplant)
- Überbrückungshilfe
- max. 50.000 Euro Schnellkredit Bayern
Firmen mit 5 bis 10 Mitarbeiter*innen:
- außerordentliche Wirtschaftshilfe für von Schließungen im Lockdown betroffene Unternehmen (geplant)
- Überbrückungshilfe
- max. 100.000 Euro Schnellkredit Bayern
Unternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeiter*innen:
- außerordentliche Wirtschaftshilfe für von Schließungen im Lockdown betroffene Unternehmen (geplant)
- Überbrückungshilfe
- zuzüglich KfW Schnellkredit (Bund) mit 100 % Haftungsfreistellung
- zuzüglich evtl. Corona-Eigenkapitaltopf der BayBG
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen:
- KfW/Lfa-Darlehen mit 80 bis 90 % Haftungsfreistellung
- evtl. zusätzlich Corona-Eigenkapitaltopf der BayBG
- Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
Großunternehmen und Konzerne:
- Staatliche Direktbeteiligung
Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe
Eckpunkte der Überbrückungshilfe
- Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro. Daran anschließend gibt es die Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember.
- Das Bundesprogramm Überbrückungshilfe löst die Soforthilfe ab, die Ende Mai ausgelaufen ist.
- Die Überbrückungshilfe wurde bislang für die Monate Juni bis August gewährt, daran schließt die zweite Phase an, welche die Monate September bis Dezember abdeckt.
An wen richtet sich das Programm
- Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.
Antragstellung
- Die Antragstellung läuft ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.
Für weiterführende Informationen wechseln Sie hier zur Seite des Bundesfinanzministeriums.