Schon gewusst?
Die Meisterpflicht soll in einigen Gewerken wieder eingeführt werden. Die Bundesregierung plant für 2020 ein Zurücknehmen der Reform von 2004.
Lesen Sie hier die Einzelheiten...
Für folgende Gewerke soll die Meisterpflicht wieder eingeführt werden:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Die Große Koalition hat beschlossen die Meisterpflicht in den oben genannten Gewerken wieder einzuführen. Seit Oktober vergangenen Jahres hatte die Koalitionsarbeitsgruppe "Meisterbrief" die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Gewerken geprüft. Dabei wurden die einzelnen Gewerke, Gewerkschaften, Verbände und der Zentralverband des Deutschen Handwerks eingebunden. Nun soll der Entwurf zügig in den Bundestag eingebracht werden, damit das Gesetz Anfang 2020 in Kraft treten kann.